Guten morgen
Meine Frage :
Bis zu welcher Objektgröße darf ein deutscher Zimmermeister
in Deutschland eine Statik erstellen,und bei den Genehmigungs-
behörden vorlegen ?
Guten morgen
Meine Frage :
Bis zu welcher Objektgröße darf ein deutscher Zimmermeister
in Deutschland eine Statik erstellen,und bei den Genehmigungs-
behörden vorlegen ?
Ich kann nur für Sachsen sprechen, aber mir sind da keine Grenzen bekannt, man muß nur Bauvorlageberechtigt sein
Allein der Meistertitel reicht bei uns nicht aus.
Soweit ich wieß regelt das jedes Bundesland für sich in seiner Bauordnung.
In Bayern zB. für GKL 1-3 allerdings mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Meister und eine Zusatzqulifikation für Bauhandwerksmeister.
Näheres aber in der BayBo 08 Art. 62 Bautechnische Nachweise
Schönes Wochenende