Zimmermeister und Statik für Holzbau

  • Ich kann nur für Sachsen sprechen, aber mir sind da keine Grenzen bekannt, man muß nur Bauvorlageberechtigt sein :grinning_squinting_face:
    Allein der Meistertitel reicht bei uns nicht aus.

  • Soweit ich wieß regelt das jedes Bundesland für sich in seiner Bauordnung.
    In Bayern zB. für GKL 1-3 allerdings mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Meister und eine Zusatzqulifikation für Bauhandwerksmeister.


    Näheres aber in der BayBo 08 Art. 62 Bautechnische Nachweise


    Schönes Wochenende